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Nicht Google Street View ist das Problem!

Wie es bei den Medien nun mal so ist, verschwinden Themen so schnell wie sie kommen. Man spricht ja eher mit Leuten darüber, als das noch etwas darüber zu lesen ist. Als das die Street View Debatte noch aktuell war hatte ich gehofft, dass sich die Diskussion auf das eigentliche Problem verschiebt. Ob es jemanden gefällt das Haus in dem man lebt, arbeitet oder seinen Urlaub verbringt nun im Internet ist oder nicht, der Service von Google ist weder der Einzige noch der Erste im Netz. Das Gesetz schützt dank der Panoramafreiheit das fotografieren vom öffentlichen Raum. Die Gegner sprechen von der Privatsphäre. Aha, bis wohin geht die eigentlich? Bis vor die Haustüre? Klingt logisch, vor ein Haus stellen und mal kucken kann ja jeder. Oh, aber wenn es für alle im Internet zu sehen ist, dann ist die Privatsphäre verletzt! So sagen zumindest die Gegner von Street View. Wenn sich also keiner mehr die Mühe machen muss zum Haus hinzugehen betrifft das die Privatsphäre? Diskussion. Irgendwie scheint es keine richtige Klärung über die Reichweite der Privatsphäre im Internet zu geben. Hier sollte die eigentliche und angesichts der paar Jahre Internetz sowie der aktuellen Verbreitung (ist das nicht schon Grundrecht) überfällige Diskussion stattfinden. Wie definieren die Bundesbürger ihre moderne Privatsphäre? Wie offline, wie online und wie geht das zusammen. Ja und wirklich, die Zeit eilt! Im Netz bewegen sich viele personenbezogene Daten. Von Firmen zu Firmen, von Behörden zu Behörden von Firmen zu Behörden (ach ne, die GEZ ist in diesem Fall ja eine Organisation). Nicht nur Google bildet also eine schöne Akte über uns, auch der Staat, beispielsweise mit Zensus 11. Jaja, die Daten dürfen nicht weiterverwendet werden, bis der Gesetzesänderung zu Paragraph A38 Absatz (b), die Wörter “dürfen nicht” werden zu “sollen unbedingt” zugestimmt wird. Langer Rede kurzer Sinn: alle wollen eine transparente Kontrolle der Daten unter gesetzlicher Bestimmung! Dazu muss zunächst die Privatsphäre neu definiert und dann das Grundgesetz (und alle anderen) darauf hin angepasst werden. Und das liebe Regierung bitte ASAP. Es ist schon überfällig, auch wenn es diese Personen nicht direkt trifft, haben sie ja schließlich erst gestern gelernt, wie man SMS schreibt. Ja gut, Klischeealarm, Tauss und Mr. iPad im Bundestag sind bei der Nutzung “neuer Medien” schon weiter. Vielleicht gefällt dem einen oder anderen auch die Datensammellei. Mein Vorschlag zu diesem Thema ist ein Gesetz mit dem schönen Titel: Digitale Profilbildungsverbot im privaten und öffentlichen Sektor!

Das Fazit: Sofortige öffentliche Diskussion über Privatsphäre von den Bürgern, Konsens finden und darauf hin Politik und Gesetze ausrichten! Vielen Dank fürs lesen.

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